Versicherungen vor Umzug über Wohnortwechsel informieren

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Die meisten Menschen informieren ihre Versicherungen erst nach dem Umzug  über ihre neue Adresse. Das kann fatale Folgen haben. Vor allem bei der Hausratversicherung kommt es darauf an, der Versicherung schon vor dem Umzug mitzuteilen, wei die neue Adresse nach dem Umzug lauten wird. Nur dann gilt der Versicherungsschutz zwei Monate lang sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung. Danach geht der Versicherungsschutz endgültig auf die neue Adresse über.
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Mit dem Einzug müssen die Kunden der Versicherung außerdem die neue Wohnfläche oder den geänderten Hausratwert übermitteln. Ein Tipp zum Umzug: Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und kann sich nach einem günstigeren Vertrag umschauen.
Auch zu allen anderen Versicherungen sollten Umzügler schon vor dem Umzugstermin Kontakt aufnehmen. Neben der neuen Anschrift ist auch eine neue Bankverbindung wichtig, falls der Versicherte mit dem Umzug auch seine Bank wechselt. Wer der Versicherung seine neue Bankverbindung nicht mitteilt, riskiert seinen Versicherungsschutz durch Zahlungsverzug.
Die Privathaftpflichtversicherung wird am Tag des Umzugs besonders interessant: Beschädigt der Ausziehende zum Beispiel die Türen oder ein Waschbecken, zahlt der eigene Versicherer, sofern „Mietsachen“ laut Vertrag mitversichert sind.
Die Haftpflichtversicherung eines Helfers leistet dagegen nicht, wenn dieser versehentlich den Fernseher des Umziehenden auf den Boden wirft. Die Ausnahme: Handelt der private Umzugshelfer grob fahrlässig, zahlt die Haftpflichtversicherung doch. Das gleiche gilt natürlich, wenn der Versicherungsschutz auch Gefälligkeitshandlungen umfasst. Nur wenn die Umzugshelfer einem anderen als dem Umziehenden Schaden zufügen, springt deren Privathaftpflicht ein. 
Speditionen haften bei Beschädigung lediglich begrenzt bis zu einer bestimmten Schadenshöhe pro Kubikmeter Laderaum. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Schaden nicht in voller Höhe beglichen wird.
Wer seinen Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter abwickelt, hat unterwegs keinen Versicherungsschutz für seine Ladung. Es sei denn, das Fahrzeug brennt ab. In diesem Fall zahlt die Hausratversicherung doch. Das gleiche gilt, wenn der Umzügler an Leib und Leben bedroht und ausgeraubt wird.