Die Wiedergeburt einer "Vorverstorbenen" als Alleinerbin

Wer auf den Pflichtteil verzichtet, gilt quasi als tot. Zumindest laut Gesetz und Erbrecht. Doch die Wiederauferstehung ist möglich. Per Testament. Wie das funktioniert, zeigt ein Urteilsfall vom Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: IV ZR 239/10). Es ist die Geschichte eines Ehepaars, das die Vermögensnachfolge per Testament sauber regeln wollte und sich prompt im Pflichtteilsrecht verstrickt hat. Die Folge: Ein erbitterter Erbstreit zwischen Tochter und Enkeltochter. Mehr zum Urteilsfall und seiner Geschichte in www.Daily-Paragraph.de weiterlesen ...