Finanzämter ziehen bei Vermietern Daumenschrauben an

Vermieter können auch für leerstehende Immobilien Werbungskosten von der Steuer absetzen. Doch Vorsicht: Bei einem langen Leerstand werden Finanzbeamte skeptisch. Wer dann keine ernsthafte Vermietungsabsicht nachweisen kann, muss im schlimmsten Fall gleich für mehrere Jahre Steuern nachzahlen. weiterlesen...