Hunde und Katzen verboten! So steht das in vielen Mietverträgen.
Trotzdem müssen sich Tierliebhaber nicht in jedem Fall von ihren
bellenden und maunzenden Mitbewohnern trennen. Wer sich in dieser Frage
mit seinem Vermieter anlegt, hat vor Gericht gute Chancen, seine
Wohngemeinschaft mit tierischen Freunden durchzusetzen. In den meisten
Fällen hilft den Mietern ein Urteil vom Bundesgerichtshof.
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