Der Bundesfinanzhof erlaubt eine schnellere Teilwertabschreibung von
Wertpapieren. Davon profitieren insbesondere Einzelunternehmen und
Personengesellschaften. Die Unternehmer sollten jetzt genau prüfen,
welche Wirtschaftsgüter sie mit einem niedrigeren Teilwert bilanzieren
können. „Sind die Kurse in der letzten Zeit gefallen, eröffnen sich für
Unternehmer Steuersparmöglichkeiten“, sagt Benno Lange, Steuerberater
und Wirtschaftsprüfer bei der Wirtschaftskanzlei DHPG. weiterlesen...