Beim Gemeinschaftskonto wittern Finanzbeamte Morgenluft

Vorsicht mit hohen Einzahlungen auf das gemeinsame Konto mit dem Lebenspartner. Stammt das Geld nur von einem der Kontoinhaber, macht das Finanzamt aus der Einzahlung schnell eine Schenkung und schnappt sich einen Teil vom Braten. Wie Steuerzahler verhindern können, dass der Fiskus die Einzahlung aus einer Erbschaft, Abfindung oder Bonuszahlung als steuerpflichtiges Geschenk an den Lebenspartner interpretiert, erklärt die Kanzlei WWS. weiterlesen...