Vom 1. August 2013 an haben Kinder, die ein bis drei Jahre alt sind,
einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Bleibt die Frage, ob dann
genug Kitaplätze für alle vorhanden sind. Wer keinen Platz bekommt, kann
immerhin klagen. Rechtsanwalt Kai Solmecke aus Siegburg erklärt, was
Eltern bei einer Klage auf einen Betreuungsplatz beachten müssen.
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