Lukrative Weiterbildung: Fernstudium von der Steuer absetzen

Für Akademiker sind die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt blendend: Aktuell beträgt die Arbeitslosenquote gerade einmal 2,4 Prozent. Wer sich erst als Berufstätiger für die akademische Weiterbildung entscheidet, kann die Kosten für das Studium immerhin von der Steuer absetzen. Ein berufsbegleitender Masterstudiengang hat dabei noch den Charme, dass man im Studium nicht auf sein Gehalt verzichten muss. Anders beim Vollstudium. Hier muss man in aller Regel mit Abstrichen vom Lebensstandard rechnen. weiterlesen...