Die meisten Menschen informieren ihre Versicherungen erst
nach dem Umzug über ihre neue Adresse. Das kann fatale Folgen haben. Vor
allem bei der Hausratversicherung kommt es darauf an, der Versicherung schon vor dem Umzug
mitzuteilen, wei die neue Adresse nach dem Umzug lauten wird. Nur dann gilt
der Versicherungsschutz zwei Monate lang sowohl für die alte als auch für die
neue Wohnung. Danach geht der Versicherungsschutz endgültig auf die neue
Adresse über.
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Mit dem Einzug müssen die Kunden der Versicherung
außerdem die neue Wohnfläche oder den geänderten Hausratwert übermitteln. Ein
Tipp zum Umzug: Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone
steigt, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und kann sich
nach einem günstigeren Vertrag umschauen.
Auch zu allen anderen Versicherungen sollten
Umzügler schon vor dem Umzugstermin Kontakt aufnehmen. Neben der neuen
Anschrift ist auch eine neue Bankverbindung wichtig, falls der Versicherte mit
dem Umzug auch seine Bank wechselt. Wer der Versicherung seine neue
Bankverbindung nicht mitteilt, riskiert seinen Versicherungsschutz durch
Zahlungsverzug.
Die Privathaftpflichtversicherung wird am Tag
des Umzugs besonders interessant: Beschädigt der Ausziehende zum Beispiel die
Türen oder ein Waschbecken, zahlt der eigene Versicherer, sofern „Mietsachen“
laut Vertrag mitversichert sind.
Die Haftpflichtversicherung eines Helfers leistet
dagegen nicht, wenn dieser versehentlich den Fernseher des Umziehenden auf den
Boden wirft. Die Ausnahme: Handelt der private Umzugshelfer grob
fahrlässig, zahlt die Haftpflichtversicherung doch. Das gleiche gilt natürlich,
wenn der Versicherungsschutz auch Gefälligkeitshandlungen umfasst. Nur wenn die
Umzugshelfer einem anderen als dem Umziehenden Schaden zufügen, springt deren
Privathaftpflicht ein.
Speditionen haften bei Beschädigung lediglich
begrenzt bis zu einer bestimmten Schadenshöhe pro Kubikmeter Laderaum. Das kann
im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Schaden nicht in voller Höhe
beglichen wird.
Wer seinen Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen
Transporter abwickelt, hat unterwegs keinen Versicherungsschutz für seine
Ladung. Es sei denn, das Fahrzeug brennt ab. In diesem Fall zahlt die
Hausratversicherung doch. Das gleiche gilt, wenn der Umzügler an Leib und Leben
bedroht und ausgeraubt wird.