Kirchenjobs sind nicht nur für Christen da

Auch die Kirche muss sich an das Gesetz für Gleichbehandlung halten: Bewirbt sich ein moslemischer Arbeitnehmer, darf der kirchennahe Arbeitgeber diesen Kandidaten nicht mit Verweis auf die andere Religion ablehnen – es sei denn, es geht um eine Stelle im „verkündungsnahen Bereich“. ... weiterlesen