Notbremse beim gemeinsamen Bankkonto

Ob Eheleute oder Geschäftspartner – das gemeinsame Bankkonto hat Tücken. Im Normalfall kann jeder Kontoinhaber auch ohne Zustimmung der anderen über das konto verfügen. Was die meisten nicht wissen: Jeder darf die Verfügungsbefugnis im Alleingang einschränken. Dann ist kein Bankgeschäft mehr möglich, ohne dass alle zustimmen. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte informiert, auf was Bankkunden beim Gemeinschaftskonto achten sollten. ... weiterlesen